| Aktuell Der Deutsche Beamtenbund ( dbb ) NRW empfiehlt allen Beamten, gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes und die Streichung des Urlaubsgeldes ab 2004 beim zuständigen Landesamt für Besoldung und Versorgung Widerspruch einzulegen. Lesen Sie hier die detaillierten Informationen des dbb Sollten Sie sich entschließen, einen entsprechenden Widerspruch einzulegen, so können Sie einen „Musterwiderspruch“ beim Geschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes – Landesverband NRW – ( die erforderlichen Daten finden Sie unter dem Link „Kontakt“ ) anfordern. Selbstverständlich können wir dieses Muster nur unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen. |