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Aktuell NEUES ZUSTELLUNGSRECHT AB 01. Juli 2002 ! Bereits am 25. Juni 2001 hatte der Bundestag das Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren ( Zustellungsreformgesetz - ZustRG) beschlossen. Praxisbezogene Änderungen sind hier in erfreulicher Art und Weise im Gesetz verwirklicht worden. So sind u.a. die Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen neu eingeführt worden, wie auch die Möglichkeit zur Ersatzzustellung auch bei Firmen und verschlossenem Geschäftslokal. Wir empfehlen Ihnen den Gesetzestext, der bereits in den einschlägigen ZPO-Kommentaren Thomas-Putzo, Zöller, Baumbach etc. ) in ihren neuesten Auflagen berücksichtigt ist, Ihrer Aufmerksamkeit. Ebenfalls empfehlenswert ist der in der DGVZ Nr. 1/2002 veröffentlichte Aufsatz von Herrn JOAR Coenen, Dozent für Zustellungsrecht an der JAFS Monschau: "Übersicht und praktische Hinweise zu dem ab 01.07.2002 geltenden Zustellungsreformgesetz". Der Landesverband hat durch Vermittlung der Kollegen vom OLG-Bezirk Köln dankenswerterweise das Angebot zur Mitarbeit bei der Neugestaltung der Zustellungsformulare für die tägliche Praxis bekommen. Dieses hat der Landesverband in mehreren Konsultationen mit der Zentralstelle für das Textsystem Justiz und das Formularwesen NRW ( ZeTeF ) am Oberlandesgericht Köln wahrgenommen. Ebenfalls der Kollege Heinz Hoenmanns aus Mettmann hat uns gute Ideen geliefert. Schön, dass Verbandsarbeit manchmal nicht nur eine Einbahnstrasse ist. Die jetzt neu entworfenen Muster mussten allerdings nicht nur dem neuen Zustellungsrecht, sondern auch den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes genügen, sodass nicht alle, möglicherweise vereinfachenden Ideen verwirklicht werden konnten. Sie können die als Datei abrufbaren Muster zunächst für Ihre tägliche Arbeit verwenden. Eine Gültigkeit als landesweit neuer GV-Vordruck bekommen diese allerdings erst, wenn die noch erforderliche Anhörung der OLG Bezirke Düsseldorf und Hamm erfolgt ist und der Druckauftrag durch die Zentralstelle für Textsystem und Formularwesen erteilt wird. Dies wird vermutlich in den letzten Junitagen der Fall sein. Bis dahin könnten noch kleinere Änderungen stattfinden. Es bestehen jedoch diesseits hinsichtlich der Anwendbarkeit keine Bedenken. Die Druckereien für GV-Formulare sollten darauf hingewiesen werden, zunächst nur kleine Auflagen zu drucken und zu vertreiben. Ebenfalls die EDV-Entwickler für die Software-Pflege im rechnergestützten Formularwesen sollten dies berücksichtigen. Eine Anmerkung noch aus gegebenem Anlass. Es ist immer schwierig, einen Konsens zu finden, der allen gerecht wird. Manchmal sind die zwingenden Vorgaben einfach nicht geeignet, noch mehr zu vereinfachen. Sollten Sie daher eigene Formulare entwickeln, die sich von den amtlichen Vordrucken unterscheiden, so müssen Sie diese bei Ihrer Dienstaufsicht zur Anwendung genehmigen lassen und dies begründen! Die Vielfalt sollte allerdings ihre Grenzen haben, da ein einheitliches Bild der Justizvordrucke sogar bundesweit gewünscht wird. Zu den Vordrucken: Postzustellung Gültig ab 01. Juli 2002, Übergangsfrist lt. § 3 der nachstehenden VO bis 31.12.2002 ! Dieser Vordruck wurde in Anlehnung an das neue Zustellungsrecht erneuert und im Bundesgesetzblatt 2002 Teil I Nr. 10 am 20.02.02 - Seite 671 ff. als Zustellvordrucksverordnung - veröffentlicht. Neu sind seine Gelbfärbung sowohl auf dem Vordruck als auch beim Begleitumschlag. Allerdings sind die mit der VO als Anlage veröffentlichten Zustellungsurkunden Seite 1 noch - wie bisher bei den blauen Vordrucken - oben rechts mit den "Kästchen" hinsicht- lich "Weitersendungsvermerk" und "bei der Zustellung zu beachtende Vermerke bzgl. Ersatzzustellung" zu e r g ä n z e n . Dies ist ein wichtiger Hinweis für die Druckereien. Der Text zum gegebenenfalls erforderlichen Zustellungsersuchen hat sich nicht geändert. Nochmals: bisherige blaue Formulare können bis 31.12.2002 aufgebraucht werden, es scheint allerdings sinnvoll, den neuen Vordruck möglichst bald zu verwenden, da die neu geschaffenen Zustellungsmöglichkeiten darin einfach nicht formuliert sind. Sollte es beim Postzustellungsbediensteten vor Ort erforderlich sein, eine Zustellart anzuwenden, die bisher in den blauen Vordrucken nicht vorgesehen ist, so wird nach unseren Informationen die Post bis zum 31.12.02 "Blau" gegen "Gelb" tauschen und zurücksenden. Datei hier abrufen / Acrobat-Reader Den Acrobat-Reader als Download gibt es unter www.adobe.de. Persönliche Zustellung: Die neuen Möglichkeiten der Zustellung, insbesondere die der Ersatzzustellung z.B. durch Einlegen in den entsprechenden Briefkasten haben eine Überarbeitung des Zustellungsvordruckes GV 29 erforderlich gemacht. Es soll hier demnächst nur noch ein einheitliches Formular für die Anwender von EDV und die Nichtanwender für manuelle Bearbeitung ( im Durchschreibeverfahren mit dem Vordruck GV 21 Vollstreckungsprotokoll) geben. Eine Niederlegungsmitteilung zur Benachrichtigung des Adressaten soll ebenfalls neu als GV-Vordruck eingeführt werden. Das Muster soll dem der Niederlegungsmitteilung der Post- Vordrucke entsprechen. Andere Versionen eines Niederlegungstextes sind dann ungültig. Der Grund liegt hier auch in der Vereinheitlichung der zu verwendenden Formulare. Es erscheint auch hier sinnvoll ab 01.07.02 nur noch neue Formulare zu verwenden, da Sie selbst in die Verlegenheit kommen werden, eventuell anderslautende Zustellungsweisen handschriftlich abzuändern. Datei hier abrufen / Word-Text Zustellung gem. § 840 ZPO: Auch hier wird es in Zukunft nur noch e i n Formular geben. Mit dem neuen GV-Kostenrecht sind die Schreibauslagen für die Aufnahme der Erklärung gemäß § 840 ZPO in der Zustellgebühr enthalten, sodass sich ein e i n s e i t i g e r Vordruck empfahl. Dieser ist auch wieder für EDV-Anwender und manuell arbeitende Kollegen gleichlautend und kann sowohl auf Druckern wie auf der Schreibmaschine verwendet werden. Die Software-Anbieter könnten ihre Anwendbarkeit vermutlich beibehalten, da bereits jetzt verwendete Vordrucke aus verschiedenen Druckereien in der grafischen Aufteilung dem neuen Vordruck nahe kommen. Der eine oder andere Treiber muss vielleicht angepasst werden. Datei hier abrufen / Word-Text Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen für eine baldige erfolgreiche Arbeit mit dem neuen Zustellungsrecht geholfen zu haben. Über die endgültige Zulassung als amtlicher Vordruck - GV 29 und GV 32 a / b - durch die Zentralstelle für Text- u. Formularwesen werden wir Sie alsbald informieren. Dies wird voraussichtlich in den letzten Junitagen sein. Zumindest in NW wissen die einschlägigen Druckereien bereits jetzt, dass sie vorab kleine Auflagen zur sofortigen Anwendbarkeit drucken können. Noch ein Tipp zuletzt: In Zukunft wird bei der Ersatzzustellung sowohl durch Einlegung in den Briefkasten als auch bei der Niederlegung - wie bisher - Außen auf dem verschlossenen Umschlag Datum / ggfls. Uhrzeit und Unterschrift zu vermerken sein. Vorbereitend kann man entsprechend beschriftete oder bestempelte Umschläge mit sich führen. Gegebenenfalls werden auch die Druckereien einen entsprechenden Umschlag anbieten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Vorstand |