| Aktuell Widerprüche gegen die Festsetzung der Gebührenanteile 2001 – 2004 Nachdem die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Aachen, Düsseldorf und Minden zu keinem Erfolg der klagenden Kollegen geführt haben, fanden am 27.01.2006 die Berufungsverhandlungen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster statt. Zu diesem Termin waren neben den Vorstandsmitgliedern Hesterberg, Schütz und Hüermann auch Vertreter der Bezirksverbände erschienen. Weitere interessierte Kollegen nahmen an dem Erörterungstermin teil. Für die Beklagte erschienen Vertreter des Justizministeriums NRW und der drei beteiligten Oberlandesgerichte. Die Berufung der Kläger wurde nach eingehender Erörterung durch das Oberverwaltungsgericht Münster zurückgewiesen, die Revision nicht zugelassen. Ob Zulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt wird, ist nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung von den drei Bezirksverbänden in Abstimmung mit Rechtsanwalt Dr. Grünewald sorgfältig zu beraten. Alle Kolleginnen und Kollegen sollten aber stets im Auge haben, daß die zurückgeforderten Beträge sicherlich irgendwann auch zurückgezahlt werden müssen. Möglicherweise wird diese Rückzahlung bereits in diesem Jahr fällig. |