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Deutsche Post senkt Preise für Postzustellungsauftrag

Bonn, 31. Oktober 2006 - Die Deutsche Post wird ab 2007 ihre Preise für die Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen deutlich senken. Nach der erfolgten Genehmigung der Preise durch die Bundesnetzagentur wird der
klassische Postzustellungsauftrag statt bisher 5,60 Euro vom kommenden Jahr an für 3,45 Euro angeboten. Die für Großkunden relevante elektronische Variante des Postzustellungsauftrags wird ab 2007, in Abhängigkeit der Sendungsmenge, ab einem Preis von 2,51 Euro angeboten.

"Mit unseren neuen Konditionen können wir unseren Kunden die Kostenvorteile durch unsere erfolgreich verbesserten Abläufe und eine veränderte Gesetzeslage direkt weitergeben. Mit unserer langjährigen Erfahrung und der bei diesem Produkt besonders gefragten Zuverlässigkeit wollen wir auch in Zukunft Marktführer in Deutschland bleiben.", erläutert Jürgen Gerdes, Vorsitzender des Bereichsvorstands Brief bei der Deutschen Post.

Postzustellungsaufträge werden zur förmlichen Zustellung amtlicher Schriftstücke vor allem durch Gerichte und Verwaltungsbehörden genutzt und müssen den Vorgaben der Zivilprozessordnung entsprechen. Als besonders qualifizierte Form
der Zustellung erfordern diese Sendungen ein Höchstmaß an Sorgfalt und Zuverlässigkeit in der Zustellung, da Beförderung und Empfang genau dokumentiert werden müssen und Rechtswirkung haben. Für Versender mit größeren Mengen, wie z.B. zentrale Bußgeldstellen, bietet die Deutsche Post den elektronischen Postzustellungsauftrag an. Mit ihm werden die Daten der
Zustellungsurkunde elektronisch bereitgestellt und können somit jederzeit problemlos weiterverarbeitet werden, was für den Auftraggeber zu deutlichen Vereinfachungen seiner Abläufe führt. Die Originalurkunden werden gesammelt und innerhalb eines Tages an den Kunden weitergeleitet.

Die jetzt an die Kunden weitergegebenen Kostensenkungen wurden möglich, weil durch verstärkte Automatisierung bei der Prüfung der Zustellungsurkunden die bisher erfolgte manuelle Prüfung ersetzt werden konnte. Außerdem erlauben inzwischen erfolgte Änderungen der Zivilprozessordnung Einsparungen durch eine vereinfachte förmliche Zustellung, da auch die Einlegung in den Hausbriefkasten als Form der Zustellung gilt. Dadurch sinkt wiederum die Anzahl der so enannten Niederlegungen in den Filialen der Deutschen Post, d.h. die Zahl der Zustellurkunden, die der jeweilige Empfänger persönlich in einer Filiale abholen
muss, weil er nicht angetroffen wurde. Letztlich können auch die Adressaten der Postzustellungsaufträge von den niedrigeren Preisen profitieren, da z.B. Empfänger von Bußgeldbescheiden in der Regel die Kosten für die Zustellung von der jeweiligen Behörde mit in Rechnung gestellt bekommen.

Nach Marktangaben der Bundesnetzagentur wurden in Deutschland im Jahr 2005 mehr als 63 Mio. förmliche Postzustellungsaufträge erteilt, davon mehr als 36 Mio. Stück an die Deutsche Post.

Deutsche Post
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