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Aktuell Erhöhte Sorgfaltspflicht bei Überweisungen Bei der Durchführung von Überweisungen ist es ab 31.10.2009 erforderlich, erhöhte Sorgfalt walten zu lassen. Die Bank ist nicht mehr verpflichtet, die Übereinstimmung von Namen und Kontonummer zu prüfen. Grundsätzlich ist der Überweisende für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Die Änderung begründet sich aus dem neu eingeführten § 675r BGB.
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