| Aktuell Kurzbericht vom Symposium des DGVB Landesverband NRW am 16. Und 17.07.2004 in der Justizakademie in Recklinghausen In der Zeit vom 16. – 17.07.2004 fand in der Justizakademie in Recklinghausen das vom Landesverband Nordrhein-Westfalen organisierte Symposium zum Thema „Modernisierung des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland“ statt. Unserer Einladung waren hochrangige Mitglieder aus Politik, Ministerien, Inkasso- und Anwaltsverbänden, des Ausbildungszentrums der Justiz – Nebenstelle Monschau -, der UIHJ und des eigenen Verbandes gefolgt. Die Teilnehmerliste finden Sie am Ende dieses Berichts. Nach kurzer Einführung des Vorsitzenden unseres Landesverbandes, Kollegen Hesterberg, entwickelte sich eine lebhafte Diskussion über das Für und Wider eines freien Gerichtsvollziehersystems. Befürworter eines derartigen Systemwechsels war eindeutig der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag NRW, Herr Dr. Robert Orth, der besonders hervorhob, dass insbesondere nach der Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. B. Pieroth während der Sachverständigenanhörung im Landtag NRW die verfassungsrechtliche Problematik (§ 33 Abs. 4 und 5 GVG) bei der Schaffung eines freien Gerichtsvollziehersystems weitestgehend ausgeräumt sei. Die Mitglieder des Anwaltsvereins und des Bundes Deutscher Inkassounternehmen stellten jedoch heraus, daß ein Systemwechsel für den Gläubiger „unter dem Strich etwas bringen müsse“. Sie machten deutlich, daß die Gläubiger jeden Preis für eine Vollstreckung zahlen würden, wenn diese nur erfolgreich wäre. Auch die anwesenden ausländischen Kollegen aus den Niederlanden und Belgien befürworteten ein freies Gerichtsvollziehersystem, insbesondere aus den dort gemachten Erfahrungen hinsichtlich der Effizienz der Vollstreckung. Gegen die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland sprachen sich die Mitglieder der Schule Monschau, Herr Coenen und Herr Dr. Meier aus. Insbesondere Herr Dr. Meier hinterfragte kritisch das Anliegen des DGVB und machte Gegenvorschläge, wie das Gerichtsvollzieherwesen in Deutschland, insbesondere durch Übernahme neuer Aufgaben, auch im bisherigen System modernisiert werden könnte. Der Bundesvorsitzende trug den Anwesenden auch die Vorstellungen des DGVB hinsichtlich eines vorgerichtlichen Abwendungsverfahrens ( im Abschlussbericht der Kommission Strukturelle Änderungen noch als Rechnungspräsentation bezeichnet ) vor. Hier zeigte die Diskussion, daß alle Beteiligten ein solches Verfahren als durchaus gewinnbringend für die Gläubiger und auch für die Schuldner ansehen. Auch die Vertreter des Bundes Deutscher Inkasso-Unternehmen ( BDIU ) äußerten sich hierzu durchweg positiv. Als Fazit aus der zweitägigen Diskussion bleibt festzuhalten:
Auch wenn die Veranstaltung nicht in allen Bereichen den erhofften oder gewünschten Erfolg brachte, so halten wir es doch für überaus wichtig, auf allen Ebenen im Gespräch zu bleiben. Dieses ist uns mit dem Symposium sicherlich gelungen. Insbesondere in Gesprächen am Rande der offiziellen Veranstaltung wurde manch harte Haltung gegen einen Strukturwechsel aufgeweicht und zumindest zum Nachdenken angeregt. Bei einigen Teilnehmern ist die Botschaft, daß die deutsche Wirtschaft dringend ein moderneres und effizienteres Vollstreckungswesen braucht, sicherlich angekommen. Teilnehmer
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