| Aktuell Kurzbericht vom Bundeskongress des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes vom 14.05.2003 bis 16.05.2003 in Stuttgart Vom 14.05. - bis zum 16.05.2003 fand in der Baden-Württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart der Bundeskongress des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes statt. Dieser Kongress wird alle vier Jahre einberufen und stellt die Weichen für die Verbandspolitik der nächsten Legislaturperiode. Im Vordergrund des Kongresses stand die Neuwahl des Bundesvorstandes sowie die Systemfrage für das Gerichtsvollziehersystem der Zukunft in der Bundesrepublik Deutschland. Der Kongress begann am 15.05.2003 um 10.00 Uhr mit einem Festakt. Hierzu waren zahlreiche Vertreter aus der Politik, u.a. die Justizministerin des Landes Baden-Württemberg, Frau Werwigk-Hertneck und der parlamentarische Staatssekretär der Bundesregierung, Herr Alfred Hartenbach eingeladen und auch erschienen. Vertreter ausländischer Gerichtsvollzieherverbände und -kammern, insbesondere der Präsident der UIHJ, Herr Jacques Isnard, rundeten das Bild der Ehrengäste ab. Die Justizministerin des Landes Baden-Württemberg machte in ihrem Festvortrag deutlich, daß sie dem Deutschen Gerichtsvollzieherbund alle erdenkliche Unterstützung in der Entschädigungsfrage und, wenn der Bundeskongress eine entsprechende Entscheidung fällen sollte, auch in der Frage eines Systemwechsels zukommen lasse. Sie werde es nicht hinnehmen, daß die Bürokostenentschädigung noch weiter abgesenkt würde. Im Mittelpunkt der am Nachmittag des 15.05.2003 beginnenden Arbeitstagung stand die Systemfrage. Hierzu lagen Anträge der Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen vor, die alle ein freies Gerichtsvollziehersystem zum Ziel hatten, sich in Nuancen jedoch unterschieden. Nach ausführlicher Diskussion wurde sodann vom Bundesvorstand folgender Antrag gestellt:
Ergänzend wurde angeregt, die zur Systemfrage von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gestellten Anträge als Arbeitsgrundlage hinzuzuziehen. Dieser Antrag des Bundesvorstandes wurde sodann zur Abstimmung gestellt. Von 151 stimmberechtigten Kongressteilnehmern sprachen sich 148 für den Antrag des Bundesvorstandes und damit für die Einführung eines freien Gerichtsvollziehersystems in Deutschland aus. Bei keiner Enthaltung gab es lediglich drei Gegenstimmen. Damit hat der Bundeskongress auch in den Augen der ebenfalls anwesenden Mitglieder der Internationalen Union am 15.05.2003 um 17.45 Uhr einen Jahrhundertbeschluss getroffen. Es ist nun Sache des DGVB, hier insbesondere der "Kommission Strukturelle Änderungen", einen für alle Kolleginnen und Kollegen (sozial)verträglichen Übergang in ein freies Gerichtsvollziehersystem zu erarbeiten.
Bundesgeschäftsführer
Gerhard Heinze und Bundesschatzmeister Peter Streich Auch über die Entschädigungsfrage wurde diskutiert. Wie man bereits im Forum GV 2000 nachlesen kann, ist bei einigen Kollegen auf dem Kongress offenbar der Eindruck entstanden, der Landesverband Nordrhein-Westfalen wolle die vorgeschlagene neue Bürokostenentschädigung widerstandslos akzeptieren. Sie können versichert sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, daß sich der Landesverband mit aller Kraft für eine tragbare Bürokostenentschädigung einsetzen wird. Auch wenn der Kollege Gietmann aufgrund seiner Wahl in den Bundesvorstand dem Landesverbandsvorstand nicht mehr angehört, wird der Restvorstand keine Gelegenheit auslassen, um alle Entscheidungsträger, Politiker, Verbände pp. auf die Unzulänglichkeiten der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Neuregelung der Entschädigung hinzuweisen. Das nächste Gespräch in dieser Richtung findet am 26. Mai 2003 mit dem Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Gerhards, im Landtag Düsseldorf statt.
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