| Aktuell Neunte Verordnung zur Änderung der GVEntschVO liegt vor Am 22.05.2006 ist die 9. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ( GVEntschVO ) in Kraft getreten. Danach wurde der Entwurf – unter dem 21.05.2006 auf dieser Internetseite nachzulesen – leicht zugunsten der Gerichtsvollzieher korrigiert. Diese Korrektur war nötig, nachdem die der Berechnung zugrunde liegenden Geschäftszahlen von einem Oberlandesgericht leicht korrigiert wurden. Der Gebührenanteil der im Kalenderjahr eingenommenen Gebühren wurde festgesetzt auf 47,6 % Der Höchstbetrag der für das jeweilige Kalenderjahr zu überlassenden Gebührenanteile beträgt 21.150,-- EURO.
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