Aktuell

Rechtsmittel gegen die Bezügemitteilung Dezember 2003

Wir hatten Ihnen unter dem 08.12.2003 die Empfehlung des Deutschen Beamtenbundes
( DBB ) , bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung die Auszahlung des vollen Weihnachtsgeldes zu beantragen, zur Kenntnis gegeben. Dabei wies der DBB darauf hin, dass er aus Gründen der Verwaltungsökonomie das Finanzministerium darum gebeten habe, sich mit Rücksicht auf die zu führenden Musterprozesse mit dem Ruhen aller übrigen Verfahren einverstanden zu erklären.

Das Finanzministerium NRW hat zwischenzeitlich mit Verfügung vom 22.12.2003 wie folgt geantwortet:

"Hinsichtlich der zu erwartenden Rechtsmittel im Zusammenhang mit der Sonderzahlung 2003 erkläre ich mich aus Gründen der Verwaltungsökonomie mit folgendem Verfahren einverstanden:

Zur persönlichen Rechtswahrung ist ein Antrag der jeweiligen Bezügeempfängerin bzw. des Bezügeempfängers erforderlich, in dem sie / er sich gegen die gekürzte Sonderzahlung 2003 wendet.
Die entsprechenden Anträge sind an das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen zu richten.
Die Verfahren werden bis zu einer abschließenden Entscheidung der Obergerichte zum Ruehn gebracht. In diesem Zusammenhang wird auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Die Antragsteller erhalten hierüber eine Nachricht durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen.

Die o.g. Verfahrenweise gilt unter dem Vorbehalt, dass tatsächlich Musterprozesse geführt werden.

Im Aufrag
Gez. Dr. Peters"

Danach ist es unbedingt erforderlich, daß jeder Betroffene persönlich einen Antrag auf Nachzahlung des ensprechenden Differenzbetrages beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW richtet.

Musteranträge erhalten Sie beim Landesverbandsgeschäftsführer per E-Mail oder FAX.