Aktuell

Widerspruchsverfahren und Klagen vor den Verwaltungsgerichten

Wie wir unter dem 16.12.2003 auf dieser Seite mitgeteilt haben, wurden die ersten Klagen gegen die Festsetzung der Gebührenanteile des Jahres 2001 vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf abgewiesen.

Mit Schreiben vom 14.01.2004 teilt uns unser Rechtsbeistand, der Rechtsanwalt Dr. Grünewald aus Münster mit, daß zwischenzeitlich die Zulassung der Berufung gegen diese Entscheidung bei dem Oberverwaltungsgericht Münster beantragt wurde. Die Entscheidung des OVG bleibt abzuwarten. Wir werden umgehend weiter berichten.

Gleichzeitig weist Dr. Grünewald abermals darauf hin, daß auch gegen die Festsetzung der 6. Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher vorsorglich Widerspruch eingelegt werden sollte.

Er schlägt hierzu folgende Formulierung vor:

"Gegen die Jahresnachweisung für das Jahr 2001 und die geänderte Festsetzung der Bürokostenentschädigung für das Jahr 2001 lege ich

Widerspruch

ein. Ich bin damit einverstanden, dass das Widerspruchsverfahren ruht, bis das Oberverwaltungsgericht Münster über die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12.12.2003 entschieden hat."

Für Fragen in dieser Angelegenheit steht Ihnen der Landesverbandsvorstand jederzeit auch telefonisch zur Verfügung.