| Aktuell Änderungsentwurf der Höchstbeträge gem. GVEntschVO für 2005 liegt vor Für das Jahr 2005 wurde der Entwurf zur Änderung der GVEntschVO vorgelegt. Danach hat sich die Durchschnittsbelastung gegenüber dem Jahre 2005 um ca. 7 % vermindert. Das führt nach der bisherigen Systematik auch bei der Bürokosten- Gebührenanteil: 47,5 % Höchtsbetrag der zu überlassenden Gebührenanteile: 21.100 € Der Entwurf bedarf noch der Zustimmung des Finanzministers und der anschließenden Unterschrift. Das JM NRW hat jedoch keinerlei Bedenken, heute schon mit den neuen Sätzen abzurechnen. |