| Aktuell Neuer Erlass zur statistischen Erfassung der EV-Verfahren und Haftaufträge Mit Erlass vom 09.09.2002 hatte das Justizministerium des Landes NRW die von der Landesjustizverwaltung Niedersachsen federführend erarbeitete Zählung der Aufträge der eidesstattlichen Versicherungen und der Haftverfahren geregelt. Diese Regelung hat sich in der Anwendung als nicht sehr praxisgerecht herausgestellt. Ein engagiertes Eintreten des Landesverbandsvorstandes hat eine Änderung der o.g. RV möglich gemacht. Mit Schnellbrief vom 27.01.2003 wurde die Verordnung aufgehoben und neu gefasst. Die RV vom 27.01.2003 kann hier als PDF-Dokument abgerufen werden. |