Aktuell
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bürokostenentschädigung
Auf eine Klage unserer bayerischen Kollegen zur Bürokostenentschädigung hat nunmehr nach über 10 Jahren das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung gefällt. Bisher ist uns nur die nachstehende Pressemitteilung des BVerwG bekannt:
„Pressemitteilung 50/2004: BVerwG 2 C 41.03
Zur Bürokostenentschädigung bayerischer Gerichtsvollzieher
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute erneut über die Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher in Bayern entschieden. Gerichtsvollzieher sind verpflichtet, ein Büro zu unterhalten, dessen Kosten vom Dienstherrn abgegolten werden. Der Kostenersatz ist an den angefallenen notwendigen Sach- und Personalkosten auszurichten und realitätsnah festzusetzen. Der Dienstherr darf pauschalieren und typisieren, im Falle gravierender regionaler Unterschiede ist er auch zu Staffelungen befugt oder gar verpflichtet. Gesetzlich ist zwar kein bestimmtes Entschädigungsmodell vorgesehen, doch dürfen keine fiktiven Kosten abgegolten werden. Möglich ist hingegen, daß die Aufwandsentschädigung nach den im Durchschnitt tatsächlich angefallenen Sach- und Personalkosten festgesetzt wird.
Im Gegensatz dazu ist das Berufungsgericht ( der Bayerische Verwaltungsgerichtshof – Anm. des Webmasters ) davon ausgegangen, daß ein idealtypisches Gerichtsvollzieherbüro eine Halbtagskraft für die Büroarbeit benötige, und hat den Beklagten verpflichtet, diese Kosten fiktiv zu berücksichtigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil aufgehoben und das Verfahren an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
BverwG 2 C 41.03 – Urteil vom 19. August 2004“
Die Entscheidung liegt uns bisher nicht in schriftlicher Form mit Tatbestand und Entscheidungsgründen vor. Wir möchten die Pressemitteilung des BVerwG daher zunächst auch unkommentiert lassen, denken aber, daß diese vom Wortlaut bereits sehr deutlich und eindeutig ist. Sobald uns das Urteil schriftlich vorliegt, werden wir weiter berichten.
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