Aktuell

Kurzbericht vom Bundeskongress des DGVB

In der Zeit vom 14.06. - 16.06.2007 fand im Hotel Estrel in Berlin der Bundeskongress des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes statt. Dieses höchste Organ des DGVB tritt alle vier Jahre zusammen, um die Richtlinien der Verbandspolitik neu zu ordnen und einen neuen Bundesvorstand zu wählen. Teilnehmer dieses Kongresses sind neben dem Bundesvorstand die Vorsitzenden der 16 Landesverbände sowie die Delegierten sämtlicher Bundesländer. Für NRW waren neben dem gesamten Landesverbandsvorstand 31 Delegierte und weitere interessierte Kolleginnen und Kollegen erschienen.

Die bisherigen Vorstandsmitglieder wurden sämtlich in ihrem Amt bestätigt, so daß hier für die nächsten vier Jahre Kontinuität in der Verbandsarbeit gewährleistet ist.

Kernthema des Kongresses war die Entwicklung in der Systemfrage, nachdem der Bundesrat den Entwurf eines Gerichtsvollziehergesetzes an den Bundestag vorgelegt hat. Hier wurde übereinstimmend diskutiert und eine Resolution nachstehenden Inhalts zum Gegenstand der weiteren Verbandspolitik verabschiedet:

Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund sieht für die Zukunft des deutschen Gerichtsvollzieherwesens folgende Erfordernisse:

"Der DGVB steht zu dem Beschluss des Bundeskongresses 2003 in Stuttgart, dass ein System des freien Gerichtsvollziehers auf der Basis der von der Strukturkommission des DGVB erarbeiteten Forderungen angestrebt werden soll."

  1. Der DGVB fordert unabhängig von einem Systemwechsel die Schaffung eines eigenständigen Gerichtsvollziehergesetzes als Ersatz zum § 154 GVG oder als Ergänzung hierzu. Dies ist im Hinblick auf die europäische Rechtsangleichung erforderlich, um das deutsche Gerichtsvollzieherwesen auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen und um eine Kompatibilität zu den Vollstreckungssystemen der Mitgliedsstaaten der EU herzustellen.
  2. Der DGVB fordert eine Reformierung der Ausbildung der Gerichtsvollzieher/innen dergestalt, dass zukünftig eine Fachhochschul- oder Hochschulausbildung die Grundlage für eine Zulassung zum Gerichtsvollzieherberuf sein soll. Dies entspricht ebenfalls der Systematik der Gerichtsvollzieherausbildung in den meisten Staaten der Europäischen Union.
  3. Der DGVB fordert im Interesse einer Steigerung der Effizienz der Zwangsvollstreckung in Deutschland die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Gerichtsvollzieher. Hierzu gehören insbesondere die Forderungspfändung sowie der Einstieg in ein vorgerichtliches Einziehungsverfahren und die Ausweitung der Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Zustellungen.
  4. Der DGVB ist der Auffassung, dass zur Erfüllung der Punkte 1. bis 3. ein Systemwechsel und für den Übergang ein Ausbau des derzeitigen Systems erforderlich sein wird. Der bisherige Status der Gerichtsvollzieher/innen in Deutschland ist insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Neuregelung der Bürokostenentschädigung für die Effizienz der Zwangsvollstreckung nicht ausreichend und erlaubt keine zukunftsfähigen Innovationen.
    Der vorgelegte Gesetzesentwurf der Länder ist weitestgehend nicht ausreichend.
  5. Zwischen den Bundeskongressen werden notwendige Entscheidungen durch die Ländervertreterversammlung des DGVB getroffen.

Wir werden innerhalb der nächsten Wochen alle Mitglieder durch ein ausführliches InfoBlatt über alle aktuellen Entwicklungen informieren.