Aktuell

Änderung der Durchführungsbestimmungen zum GVKostG

ADie Praxis wird derzeit mit einem Berichtsauftrag zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostengesetz, insbesondere der Nr. 18, beschäftigt. Auslöser dieser Änderungsbemühungen ist ein Schreiben des Bayerischen
Staatsministeriums der Justiz vom 02.11.2004.

Der Bundesvorstand des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes hat zu der vom Bayerischen Ministerium angesprochenen Problematik eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme kann sicherlich allen, die Stellung nehmen sollen, als Hilfestellung dienen.

Das Schreiben Bayerns vom 02.11.2004 und die Stellungnahme des Bundesvorstandes können Sie auf der Internetseite des DGVB unter http://www.dgvb.de/aktuelles/041210-Schreiben-DB_GvKostG-Nr-18.htm abrufen.