| Aktuell Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bürokostenentschädigung liegt schriftlich vor Am 19.09.2004 hatten wir von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher berichtet. Allerdings lag uns zum damaligen Zeitpunkt nur eine Pressemitteilung des BverwG vor. Zwischenzeitlich haben wir auch die Entscheidungsgründe in schriftlicher Form vorliegen. Sie können diese mit untenstehendem Link als pdf.Dokument herunterladen. Wer sich diese Entscheidung aufmerksam durchliest, der erkennt sehr schnell, wohin der Weg in der Bürokostenentschädigung gehen wird. Zwar wurde das von unseren bayerischen Kollegen angestrengte Verfahren wieder an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Das BverwG macht jedoch nach unserer Auffassung klare Vorgaben. Jeder kann sich ausmalen, wie die Entscheidung ausgehen wird. |