| Aktuell Kassenprüfung bei Gerichtsvollziehern Aus dem Kollegenkreis wurde uns wiederholt berichtet, daß bei Geschäftsprüfungen die Prüfungsbeamten vermehrt Wert darauf legen, daß von den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern ein ausgeglichener Kassenbestand ( 0,00 ) nachgewiesen wird. Ursache dieses Handelns ist offenbar ein Schreiben des Ministeriums der Justiz in Rheinland-Pfalz vom 24.05.2005. Dieses Schreiben wurde allen Landesjustizverwaltungen zur Stellungnahme übersandt. Hier wurde nicht nur die Auffassung vertreten, daß stets ein ausgeglichener Kassenbestand vorhanden sein muß, vielmehr sollte auch noch jede Entnahme aus der Dienstkasse in Spalte 14 des KB II dokumentiert werden. Teilweise wurden auch Kolleginnen und Kollegen zu dieser Problematik von ihren Dienstvorgesetzten um Bericht gebeten. |