| Aktuell Erste Klage vor dem Verwaltungsgericht verloren Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf fand am 12.12.2003 der erste Verhandlungstermin auf die Widersprüche von drei Kollegen gegen die Festsetzung der Gebührenanteile für das Jahr 2001 statt. Unser Rechtsbeistand, der Rechtsanwalt Dr. Grünewald aus Münster, teilt dem Landesverbandsvorstand mit, daß das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Berufung gegen diese Entscheidung von sich aus leider nicht zugelassen hat, so daß nunmehr die Zulassung dieser Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen sei. Rechtsanwalt Dr. Grünewald geht jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles von der Zulassung des Rechtsmittels aus. Dr. Grünewald empfiehlt, die bei den übrigen Verwaltungsgerichten anhängigen Klagen aufrecht zu erhalten. Er weist allerdings darauf hin, dass bei einer Klagerücknahme im jetzigen Stadium, wo weitere Klagen noch nicht zur Verhandlung terminiert sind, eine Klagerücknahme dazu führt, daß keine Gerichtskosten entstehen. Andererseits können die Kolleginnen und Kollegen, die sich zu einer Klagerücknahme entschließen, im Falle einer zweitinstanzlichen Entscheidung auch nicht mehr am Erfolg oder Mißerfolg derselben partizipieren. Im übrigen geht Dr. Grünewald davon aus, daß zwischenzeitlich alle Beteiligten eine neue Jahresnachweisung aufgrund der 6. Änderungsverordnung für das Jahr 2001 erhalten haben. Er rät, hiergegen zur Fristwahrung Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch könne ohne weiteres jederzeit wieder zurückgenommen werden, wenn in den Verfahren, in denen das Verwaltungsgericht Düsseldorf abschlägig entschieden hat, die Berufung nicht zugelassen werden sollte oder sich die Beteiligten gar entschließen sollten, nicht weiter zu prozessieren. Wir werden Sie weiter informieren. Im übrigen steht Ihnen der Landesverbandsvorstand jederzeit auch fernmündlich für Fragen zur Verfügung. |