| Aktuell Beschlüsse der Justizministerkonferenz Die 74. Konferenz der Justizministerinnen und -minister vom 11. bis 12. Juni 2003 in Glücksburg hat sich mit zwei für die Gerichtsvollzieher relevanten Fragen auseinandergesetzt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Zur Frage der Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens wurde unter TOP B.I.8 von der JUMIKO beschlossen:
Abstimmungsergebnis 16 : 0 : 0 Die Berichterstattung zu diesem Tagesordnungpunkt oblag den Bundesländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Da dem Landesverbandsvorstand das offizielle Protokoll dieser Sitzung nicht vorliegt, ist auch nicht bekannt, was von den genannten Bundesländern zur Thematik berichtet wurde. Der Beschluss ist so auch für uns von sehr allgemeiner Natur und nicht einschätzbar.
Abstimmungsergebnis 16 : 0 : 0
Auch wenn der Beschluss der Justizministerkonferenz einen kleinen Teilerfolg des DGVB darstellt, werden die Vorstände aller Landesverbände und auch der Bundesvorstand jetzt nicht die Hände in den Schoss legen. Zunächst einmal wissen auch wir, daß auch die zur Zeit gültige Regelung der Bürokostenentschädigung unbefriedigend ist. Mit dem derzeit geltenden Jahreskostenbetrag, dessen Fortschreibung durch den obigen Beschluss auch für die Jahre 2004 und 2005 eingeforen wurde, ist ein Gerichtsvollzieherbüro nicht zu unterhalten. Als positives Signal entnehmen wir dem Beschluss der JUMIKO, daß die Arbeitsgruppe Bürokostenentschädigung aufgefordert wurde, in Zusammenarbeit mit den Gerichtsvollzieherverbänden eine Lösung zur Bürokostenentschädigung zu erarbeiten. Nach unserer Einschätzung wird der neue Bundesvorstand die Justizminister beim Wort nehmen und die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe einfordern. Weiterhin liegt über den letzten Vorschlag der Arbeitsgruppe Bürokostenentschädigung bisher lediglich ein einstimmiger Beschluss der Länderjustizministerinnen und -minister vor. Ein weitaus härterer Brocken werden sicherlich die Finanzminister werden. Nach dem Beschluss der JUMIKO haben sich nämlich der Arbeitskreis für Besoldung Ende September und die Finanzministerkonferenz im Oktober diesen Jahres vermutlich mit dem Vorschlag der Arbeitsgruppe und dem Beschluss der Justizminister zu befassen. Hier hat der DGVB in den nächsten Wochen noch ein hartes Stück Arbeit vor sich, um auch die Finanzminister der Länder zu überzeugen. Treffen Justizminister und Finanzminister unterschiedliche Beschlüsse, werden die Ministerpräsidenten das letzte Wort haben.
Sie können versichert sein, daß der Landesverbandsvorstand NRW weiterhin alles in seiner Macht stehende unternehmen wird, um auf den Finanzminister und die Ministerialbürokratie einzuwirken.
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