Aktuell

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster liegt in schriftlicher Form vor

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur nachträglichen Festsetzung der Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher vom 27.01.2006 liegt in schriftlicher Form vor und kann hier nachgelesen werden.