| Aktuell Festsetzung der Gebührenanteile für 2006 liegt vor Für das Jahr 2006 wurde die Entschädigung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ( GVEntschVO ) nach altem Muster nunmehr mit der 10. Verordnung festgesetzt. Ausgehend von einer Durchschnittsbelastung von nur noch 1,181 Pensen je Gerichtsvollzieher wurden die Höchstbeträge wie folgt neu festgesetzt: Gebührenanteil: 48,6 % Die Verordnung ist von den zuständigen Ministerien unterzeichnet und ab sofort anzuwenden.
|