Aktuell

Festsetzung der Gebührenanteile für 2006 liegt vor

Für das Jahr 2006 wurde die  Entschädigung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ( GVEntschVO ) nach altem Muster nunmehr mit der 10. Verordnung festgesetzt. Ausgehend von einer Durchschnittsbelastung von nur noch 1,181 Pensen je Gerichtsvollzieher wurden die Höchstbeträge wie folgt neu festgesetzt:

                        Gebührenanteil:                                 48,6 %
                        Jahreshöchstbetrag:                          19.600,-- EURO

Die Verordnung ist von den zuständigen Ministerien unterzeichnet und ab sofort anzuwenden.