Aktuell

Zwischenberichte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Organisation des Gerichtsvollzieherwesens / Privatisierung“ liegen vor

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

bereits mehrfach haben wir darauf hingewiesen, daß zur Frage der Neustrukturierung des Gerichtsvollzieherwesens und zur Reformierung der Zwangsvollstreckung in Deutschland zwei Bund-Länder-Arbeitsgruppen eingerichtet wurden.

Die Arbeitsgruppe „Organisation des Gerichtsvollzieherwesens/Privatisierung“ hat nunmehr ihre Zwischenberichte vorgelegt. Diese wurden dem Bundesvorstand des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes am 31.03.2005 vom federführenden Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis und Stellungnahme bis zum 30.04.2005 übersandt. Am 01.04.2005 erreichten diese Berichte auch den Landesverbandsvorstand NRW.

Nach Studium dieser sehr umfangreichen Werke hat sodann bereits vom 08. – 09.04.2005 eine Vorsitzendenkonferenz stattgefunden, die sich ausschließlich mit diesen Zwischenberichten auseinandergesetzt und die wesentlichen Knackpunkte für die Stellungnahme herausgearbeitet hat.

Die wichtigsten Beratungsergebnisse der Arbeitsgruppe lassen sich aus unserer Sicht in Kürze wie folgt zusammenfassen:

  • die Arbeitsgruppe hält, sofern die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, ein Reformmodell im Rahmen der Beleihung ähnlich dem Status der Notare in Deutschland für möglich. Der Gerichtsvollzieher wäre dann beliehener Träger eines öffentlichen Amtes
  • die Arbeitsgruppe ist einig, daß dieses Reformmodell „Beleihung“ wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet werden muss. Da mit dem derzeitigen Gebührenniveau ein angemessenes Einkommen nicht zu erwirtschaften ist, hält sie eine deutliche Gebührenanhebung für notwendig.
    Allerdings wird von der Arbeitsgruppe eine Finanzierungsbedarf von
    106.963,-- EURO für ausreichend erachtet. Dieser Auffassung muß widersprochen werden
  • ferner wurde über die Übernahme weiterer Aufgaben beraten. Während sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe für eine Übernahme der Forderungspfändung durch die Gerichtsvollzieher nicht erwärmen konnte, steht sie der Einführung eines vorgerichtlichen Abwendungsverfahrens und der Übertragung desselben auf die Gerichtsvollzieher sehr positiv gegenüber
  • hinsichtlich der Ausbildung der künftigen Gerichtsvollzieher und der Überleitung der heute beamteten Kolleginnen und Kollegen hat sich die Arbeitsgruppe zwar ebenfalls Gedanken gemacht, konnte sich jedoch nicht auf ein bestimmtes Modell festlegen.

Wir möchten deutlich machen, daß hier lediglich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Möglichkeiten einer Beleihung ausgelotet und für machbar erachtet hat. Eine Entscheidung über die Einführung eines freien Gerichtsvollziehersystems ist damit noch nicht gefallen. Die Staatssekretäre der Landesjustizverwaltungen haben diese Zwischenberichte beraten und sodann mit einem Stimmenverhältnis von 10 : 4 : 2 der Justizministerkonferenz im Juni 2005 zur Diskussion vorgelegt. Auf dieser JuMiKo könnten die Weichen für das künftige System gestellt werden. Dabei sind sicherlich auch die Gedanken an ein Amtssystem noch nicht vollständig vom Tisch.

Die Vorsitzendenkonferenz am 08. und 09.04.2005 sah es nunmehr als unbedingt erforderlich an, der Basis die Zwischenberichte zur Kenntnis zu bringen. Da wegen des Umfanges der Berichte eine Versendung in Papierform logistisch kaum möglich ist, beabsichtigt der DGVB, die gesamten Unterlagen in Form einer CD seinen Mitgliedern als Beilage in der nächsten DGVZ zur Verfügung zu stellen.

Alle interessierten Kolleginnen und Kollegen aus Nordrhein-Westfalen können diese Berichte auch schon vorab (wegen des logistischen Aufwandes einer Papierversendung möglichst per E-Mail) beim Landesverband NRW unter der E-Mailadresse

d.hueermann@web.de

anfordern. Der DGVB Landesverband NRW ist bereit, diese Berichte allen interessierten Kollegen aus NRW zur Kenntnis zu bringen.
Alle übrigen Kollegen müssen sich an ihren eigenen Landesverband wenden. Bei einer Anforderung aus dem gesamten Bundesgebiet wäre die Geschäftsstelle des Landesverbandes NRW völlig überlastet.

Der Vorstand

Hesterberg       Schütz       Hüermann      Herzke