| Aktuell Zwischenberichte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Organisation des Gerichtsvollzieherwesens / Privatisierung“ liegen vor Liebe Kolleginnen, bereits mehrfach haben wir darauf hingewiesen, daß zur Frage der Neustrukturierung des Gerichtsvollzieherwesens und zur Reformierung der Zwangsvollstreckung in Deutschland zwei Bund-Länder-Arbeitsgruppen eingerichtet wurden. Die Arbeitsgruppe „Organisation des Gerichtsvollzieherwesens/Privatisierung“ hat nunmehr ihre Zwischenberichte vorgelegt. Diese wurden dem Bundesvorstand des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes am 31.03.2005 vom federführenden Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis und Stellungnahme bis zum 30.04.2005 übersandt. Am 01.04.2005 erreichten diese Berichte auch den Landesverbandsvorstand NRW. Nach Studium dieser sehr umfangreichen Werke hat sodann bereits vom 08. – 09.04.2005 eine Vorsitzendenkonferenz stattgefunden, die sich ausschließlich mit diesen Zwischenberichten auseinandergesetzt und die wesentlichen Knackpunkte für die Stellungnahme herausgearbeitet hat. Die wichtigsten Beratungsergebnisse der Arbeitsgruppe lassen sich aus unserer Sicht in Kürze wie folgt zusammenfassen:
Wir möchten deutlich machen, daß hier lediglich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Möglichkeiten einer Beleihung ausgelotet und für machbar erachtet hat. Eine Entscheidung über die Einführung eines freien Gerichtsvollziehersystems ist damit noch nicht gefallen. Die Staatssekretäre der Landesjustizverwaltungen haben diese Zwischenberichte beraten und sodann mit einem Stimmenverhältnis von 10 : 4 : 2 der Justizministerkonferenz im Juni 2005 zur Diskussion vorgelegt. Auf dieser JuMiKo könnten die Weichen für das künftige System gestellt werden. Dabei sind sicherlich auch die Gedanken an ein Amtssystem noch nicht vollständig vom Tisch. Die Vorsitzendenkonferenz am 08. und 09.04.2005 sah es nunmehr als unbedingt erforderlich an, der Basis die Zwischenberichte zur Kenntnis zu bringen. Da wegen des Umfanges der Berichte eine Versendung in Papierform logistisch kaum möglich ist, beabsichtigt der DGVB, die gesamten Unterlagen in Form einer CD seinen Mitgliedern als Beilage in der nächsten DGVZ zur Verfügung zu stellen. Alle interessierten Kolleginnen und Kollegen aus Nordrhein-Westfalen können diese Berichte auch schon vorab (wegen des logistischen Aufwandes einer Papierversendung möglichst per E-Mail) beim Landesverband NRW unter der E-Mailadresse anfordern. Der DGVB Landesverband NRW ist bereit, diese Berichte allen interessierten Kollegen aus NRW zur Kenntnis zu bringen. Der Vorstand Hesterberg Schütz Hüermann Herzke |