| Aktuell Neuordnung der Bürokostenabgeltung Die Landesjustizverwaltungen haben federführend durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz eine Musterverordnung zur künftigen Abgeltung der Bürokosten erarbeitet und vorgelegt. Kolleginnen und Kollegen im gesamten Lande NRW sind in den letzten zwei Wochen zu einer Stellungnahme zu dieser Verordnung aufgefordert worden. Viele Hilferufe haben den Landesverbandsvorstand erreicht. Hierfür sind wir äußerst dankbar. Allen Anrufern konnte – so denken wir – geholfen werden. Der Entwurf wird derzeit mit der eigens hierfür eingerichteten „Länderarbeitsgruppe Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher“ diskutiert. Auf den Punkt gebracht bedeutet diese Verordnung, dass Pauschalzahlungen nur noch im Bereich der Bürosachkosten geleistet werden. Hier wird allerdings der heute steuerfrei gezahlte Pauschalbeitrag i.H.v. 6.136,-- EURO ( bei einer Belastung von 100 % ) nahezu verdoppelt. Klarstellend weist die Musterverordnung diesen Betrag als Aufwandsentschädigung aus, was eine vollkommene Steuerfreiheit zur Folge hat. Im Bereich der Personalkosten wird nur noch auf Nachweis erstattet, wobei bis zu einem Sockelbetrag von 525,-- EURO die dienstliche Versicherung der Gerichtsvollzieher/innen, diesen Betrag tatsächlich auszugeben, ausreichend sein soll. Damit wird nach Ansicht der Arbeitsgruppe den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts Folge geleistet. Auch die Personalkosten sollen als Aufwandsentschädigung steuerfrei gewährt werden. Die Musterverordnung birgt noch viele Unklarheiten in sich und ist in vielen Teilen nachbesserungsbedürftig. Die Arbeitsgruppe hat ausdrücklich Gesprächsbereitschaft signalisiert. Gehen Sie bitte davon aus, dass Ihr Landesverband in den bevorstehenden Verhandlungen erreichen möchte, dass aus dieser Musterverordnung eine Entschädigungsverordnung wird, die für alle Gerichtsvollzieher/innen des Landes tragbar ist und die gegenüber der heutigen Verordnung das Gesamtpaket der Abgeltung mindestens gleichwertig, eher jedoch verbessert, dastehen lässt. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir unbedingt das Vertrauen der Mitglieder in die Arbeit des Landesverbandsvorstandes. Briefe, die mit Verbandsaustritten drohen, sind ebenso wenig hilfreich wie unsachliche Diskussionen in diversen Internetforen. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Wir sprechen noch über einen Diskussionsentwurf. Es ist noch nichts entschieden. |