Aktuell

Gedächtnisprotokoll des Gesprächs im Justiz- ministerium NRW am 26. Mai 2003

Auf Bitten des Justizministers ist der Landesverbandsvorstand zu einem Gespräch in das JM NRW eingeladen worden. Das Gespräch hatte eine letzte Abstimmung zur Frage der Neuregelung der Bürokostenentschädigung vor der Justizministerkonferenz (JUMIK0) am 11. Juni 2003 zum Inhalt.

Seitens des Justizministeriums waren anwesend:

Herr Justizminister Gerhards
Herr Staatssekretär Dr. Schubmann-Wagner
Herr Dr. Limbach (pers. Referent des JM)
Herr MD Dr. Voßkamp
Herr RD Rücker
Herr JOAR Oberlack

Der Landesverbandsvorstand war durch die Kollegen Hesterberg und Hüermann vertreten. Weiter war der nunmehr stellvertr. Bundesvorsitzende, Kollege Gietmann, mit zu dem Gespräch erschienen. Nach einigen einleitenden Worten des JM sind die Vertreter des DGVB gebeten worden, zu dem abschließenden Bericht der Arbeitsgruppe Bürokostenentschädigung Stellung zu nehmen.

Wir haben sodann an Hand von Zahlenbeispielen dargelegt, dass im nachweisfreien Bereich bei Gebühreneinnahmen aus Pensum 100 in NRW nur ca. 3.000,00 EURO für die Personalkosten neben den Sachkosten in Höhe von 10.000,00 EURO zur Verfügung stehen. Wir haben angeregt einen Mindestbetrag zu garantieren, der zumindestens die Kosten einer 400,00 EURO Arbeitskraft garantiert. Uns wurde darauf geantwortet, dass man dann als GV in den Nachweisbereich gehen muss, wenn die Gebühreneinnahmen nicht ausreichen. Der Minister bezweifelte in dem Zusammenhang, dass bei dem Durchschnittspensum in NRW es überhaupt Kollegen geben könnte, die nur mit Pensum 100 belastet sind.

Auch unser Vorschlag bei der Nachweisregelung einen Mindestbetrag zu garantieren, da bei Pensum 100 nur ca. 9.400,00 EURO an Personalkosten zur Verfügung stehen, fand kein Gehör. Uns wurde wiederum entgegnet, das es kaum Kollegen geben dürfte die nur mit Pensum 100 arbeiten und im übrigen sei diese Lösung politisch gewollt, da Arbeitskräfte eingestellt und Sozialabgaben und Steuern abgeführt werden sollen. Ferner sehe der Entwurf zur Neuregelung der Bürokostenentschädigung vor, dass das unternehmerische Risiko des GV abgesichert sei.

Minister Gerhards erklärte auch unmißverständlich, daß Kollegen, die unter dem Durchschnitt belastet seien, selbstverständlich auch weniger verdienen müssten. Das wäre ja auch Sinn des Leistungsprinzips. Immerhin hielte sich bei diesen Kollegen auch der Büroaufwand und die Bürokosten in Grenzen und sei nicht annähernd so hoch wie bei dem durchschnittlich oder gar höher belasteten GV.

Der nunmehr unsererseits, gemäß Beschlusslage des Bundeskongresses, vorgetragene Vorschlag, die geplante Neuregelung zur Bürokostenentschädigung etwa 2 Jahre aufzuschieben, damit die Arbeitsgruppe beim BMJ zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens, Vorschläge zum Status der GV erarbeiten kann, wurde


abgelehnt, da davon auszugehen sei, dass die Arbeitsgruppe nicht innerhalb von 2 Jahren zu einem Ergebnis kommen dürfte. Der Minister gab in diesem Zusammenhang noch einmal klar zu verstehen, dass nach seiner Meinung hoheitliche Aufgaben gem. § 33 Abs. 4 GVG nur von Beamten wahrgenommen werden können und er einem freien Gerichtsvollziehersystem sehr kritisch und eher ablehnend gegenüberstehe.

Im übrigen werde er auf der JUMIKO am 11.06.03 dem derzeitigen Vorschlag der Arbeitsgruppe Bürokostenentschädigung in vollem Umfange zustimmen.

 

Vereehrte Kolleginnen und Kollegen,

erlauben Sie uns nachstehend einige persönliche Anmerkungen zu dem Gespräch mit den Vertretern des Justizministeriums zu machen:

Irgendwann muß man sich den Realitäten stellen und von einem Wunschdenken Abschied nehmen.

Unter dem Druck aus den Finanzministerien und dem damit verbundenen politischen Willen wir nach unserer Auffassung keine Verbesserung des derzeitigen Vorschlags der Arbeitsgruppe Bürokostenentschädigung mehr zu erreichen sein. Der aktuelle Vorschlag garantiert den Justizministerien die Zustimmung der Finanzminister.
Eine Nachbesserung jeglicher Art ist unser Erachtens nicht mehr möglich.

Wir möchten an dieser Stelle jedoch nachdrücklich betonen, das seitens des DGVB in den letzten Monaten alle nur erdenklichen Argumente, u.a. an Hand von Zahlenmaterial, vorgebracht worden sind. Sie haben jedoch in der Finanz- und Justizverwaltung kein Gehör gefunden. Auch hat seitens des Landesverbandsvorstandes kein Nachgeben stattgefunden und ist kein Einverständnis zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe Bürokostenentschädigung erklärt worden. Auch die vorgebrachte Befürchtung, dass sich die Kolleginnen und Kollegen auf ihre beamtenrechtlichen Positionen zurückziehen werden, ist am Rande des Gesprächs kein Glaube geschenkt sondern eher belächelt worden. Zumal hierzu der Rückhalt der Kollegen fehlt. Wenn von 419 organisierten Kollegen bei der Jahreshauptversammlung des Bezirksverbandes Hamm nur 86 Kolleginnen und Kollegen bei der derzeitigen brisanten Lage in der Bürokostenentschädigung anwesend sind, spricht die Beteiligung schon für sich. Hinzu kommt, dass neue konstruktive Änderungsvorschläge aus der Versammlung nicht gemacht worden sind und die Diskussionslage es nicht zugelassen hat, "Arbeitskampfmaßnahmen" anzudrohen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sie können versichert sein, dass der Landesverbandsvorstand alles erdenkliche getan hat und noch tun wird. Wir sehen jedoch aus nordrhein-westälischer Sicht keine Möglichkeit mehr, Änderungen des letzten Vorschlags der Arbeitsgruppe Bürokostenentschädigung herbeizuführen.
Es bleibt nur die Möglichkeit, das die Justizverwaltungen anderer Länder dem letzten Vorschlag der Arbeitsgruppe massiven Widerstand entgegensetzen.

Nach der JUMIKO, die wie bereits erwähnt am 11.06.2003 stattfindet, werden wir Sie
umfassend weiter informieren.

Hesterberg
Gietmann
Hüermann