| Aktuell Gedächtnisprotokoll des Gesprächs im Justiz- ministerium NRW am 26. Mai 2003 Auf Bitten des Justizministers ist der Landesverbandsvorstand zu einem Gespräch in das JM NRW eingeladen worden. Das Gespräch hatte eine letzte Abstimmung zur Frage der Neuregelung der Bürokostenentschädigung vor der Justizministerkonferenz (JUMIK0) am 11. Juni 2003 zum Inhalt. Seitens des Justizministeriums waren anwesend:
Der Landesverbandsvorstand war durch die Kollegen Hesterberg und Hüermann vertreten. Weiter war der nunmehr stellvertr. Bundesvorsitzende, Kollege Gietmann, mit zu dem Gespräch erschienen. Nach einigen einleitenden Worten des JM sind die Vertreter des DGVB gebeten worden, zu dem abschließenden Bericht der Arbeitsgruppe Bürokostenentschädigung Stellung zu nehmen. Wir haben sodann an Hand von Zahlenbeispielen dargelegt, dass im nachweisfreien Bereich bei Gebühreneinnahmen aus Pensum 100 in NRW nur ca. 3.000,00 EURO für die Personalkosten neben den Sachkosten in Höhe von 10.000,00 EURO zur Verfügung stehen. Wir haben angeregt einen Mindestbetrag zu garantieren, der zumindestens die Kosten einer 400,00 EURO Arbeitskraft garantiert. Uns wurde darauf geantwortet, dass man dann als GV in den Nachweisbereich gehen muss, wenn die Gebühreneinnahmen nicht ausreichen. Der Minister bezweifelte in dem Zusammenhang, dass bei dem Durchschnittspensum in NRW es überhaupt Kollegen geben könnte, die nur mit Pensum 100 belastet sind. Auch unser Vorschlag bei der Nachweisregelung einen Mindestbetrag zu garantieren, da bei Pensum 100 nur ca. 9.400,00 EURO an Personalkosten zur Verfügung stehen, fand kein Gehör. Uns wurde wiederum entgegnet, das es kaum Kollegen geben dürfte die nur mit Pensum 100 arbeiten und im übrigen sei diese Lösung politisch gewollt, da Arbeitskräfte eingestellt und Sozialabgaben und Steuern abgeführt werden sollen. Ferner sehe der Entwurf zur Neuregelung der Bürokostenentschädigung vor, dass das unternehmerische Risiko des GV abgesichert sei. Minister Gerhards erklärte auch unmißverständlich, daß Kollegen, die unter dem Durchschnitt belastet seien, selbstverständlich auch weniger verdienen müssten. Das wäre ja auch Sinn des Leistungsprinzips. Immerhin hielte sich bei diesen Kollegen auch der Büroaufwand und die Bürokosten in Grenzen und sei nicht annähernd so hoch wie bei dem durchschnittlich oder gar höher belasteten GV. Der nunmehr unsererseits, gemäß Beschlusslage des Bundeskongresses, vorgetragene Vorschlag, die geplante Neuregelung zur Bürokostenentschädigung etwa 2 Jahre aufzuschieben, damit die Arbeitsgruppe beim BMJ zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens, Vorschläge zum Status der GV erarbeiten kann, wurde
Im übrigen
werde er auf der JUMIKO am 11.06.03 dem derzeitigen Vorschlag der Arbeitsgruppe
Bürokostenentschädigung in vollem Umfange zustimmen.
Vereehrte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie uns nachstehend einige persönliche Anmerkungen zu dem Gespräch mit den Vertretern des Justizministeriums zu machen: Irgendwann muß man sich den Realitäten stellen und von einem Wunschdenken Abschied nehmen. Unter dem Druck
aus den Finanzministerien und dem damit verbundenen politischen Willen
wir nach unserer Auffassung keine Verbesserung des derzeitigen Vorschlags
der Arbeitsgruppe Bürokostenentschädigung mehr zu erreichen
sein. Der aktuelle Vorschlag garantiert den Justizministerien die Zustimmung
der Finanzminister. Wir möchten an dieser Stelle jedoch nachdrücklich betonen, das seitens des DGVB in den letzten Monaten alle nur erdenklichen Argumente, u.a. an Hand von Zahlenmaterial, vorgebracht worden sind. Sie haben jedoch in der Finanz- und Justizverwaltung kein Gehör gefunden. Auch hat seitens des Landesverbandsvorstandes kein Nachgeben stattgefunden und ist kein Einverständnis zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe Bürokostenentschädigung erklärt worden. Auch die vorgebrachte Befürchtung, dass sich die Kolleginnen und Kollegen auf ihre beamtenrechtlichen Positionen zurückziehen werden, ist am Rande des Gesprächs kein Glaube geschenkt sondern eher belächelt worden. Zumal hierzu der Rückhalt der Kollegen fehlt. Wenn von 419 organisierten Kollegen bei der Jahreshauptversammlung des Bezirksverbandes Hamm nur 86 Kolleginnen und Kollegen bei der derzeitigen brisanten Lage in der Bürokostenentschädigung anwesend sind, spricht die Beteiligung schon für sich. Hinzu kommt, dass neue konstruktive Änderungsvorschläge aus der Versammlung nicht gemacht worden sind und die Diskussionslage es nicht zugelassen hat, "Arbeitskampfmaßnahmen" anzudrohen. Verehrte Kolleginnen
und Kollegen, sie können versichert sein, dass der Landesverbandsvorstand
alles erdenkliche getan hat und noch tun wird. Wir sehen jedoch aus
nordrhein-westälischer Sicht keine Möglichkeit mehr, Änderungen
des letzten Vorschlags der Arbeitsgruppe Bürokostenentschädigung
herbeizuführen. Nach der JUMIKO,
die wie bereits erwähnt am 11.06.2003 stattfindet, werden wir Sie
|