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Fristenregelung bei Versorgungsansprüchen überprüft

Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage überprüft, wie lange die Wartefristen für eine versorgungsrelevante Besoldung sein dürfen. Diese Frist war ab 1999 auf drei statt vorher zwei Jahre angehoben worden.

In der Entscheidung vom 20. März 2007 hat das höchste Gericht jetzt die Dreijahresfrist für verfassungswidrig erklärt (2 BvL 11/04). Außer für den Kläger wird dies jedoch keine rückwirkende Wirkung haben