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Kurzbericht von der 77. Ländervertreterversammlung vom 22. bis 24.04.2004 in München

Die 77. Ländervertreterversammlung ( LVV ) des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes an der u.a. alle Vorsitzenden der Landesverbände oder deren Vertreter und deren erweiterte Vorstände teilnahmen, begann anläßlich des 100-jährigen Bestehens des Bayerischen Gerichtsvollzieherbundes am 22.04.2004 mit einem 3 ½ stündigen Festakt. Die geladenen Ehrengäste überbrachten in Grussworten die Glückwünsche der von ihnen vertretenen Institutionen. Hervorzuheben sind hier die Festrede des Horst Bäuerle, ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes – Landesbund Baden-Württemberg -, der in einem nicht enden wollenden Redeschwall über die derzeitige Beamten- und Sparpolitik der Politiker wetterte. Für das Bayerische Staatsministerium der Justiz war die Ministerin, Frau Dr. Merk, persönlich erschienen. Sie sicherte in ihrer Ansprache dem Deutschen Gerichtsvollzieherbund eine faire und vor allem ergebnisoffene Prüfung des geforderten Systemwechsels zu.

Unter Leitung des Bundesvorstandes wurden auf der am 23.04.2004 beginnenden Arbeitstagung zahlreiche Probleme abgehandelt, mit denen sich das deutsche Gerichtsvollzieherwesen derzeit auseinanderzusetzen hat. Themenschwerpunkte waren hierbei naturgemäß die Entschädigung der Gerichtsvollzieher, der Systemwechsel und die Übernahme neuer Aufgaben, hier insbesondere die Installation eines sogenannten vorgerichtlichen Abwendungsverfahrens.

In der Entschädigungsfrage konnte auch der Bundesvorstand keinen neuen Sachstand mitteilen. ( Zur Erinnerung: Die Justizminister der Bundesländer haben das „Hundertmarkmodell“ abgelehnt, die Finanzminister haben die Entscheidung bisher im Hinblick auf die Systemdiskussionen vertagt ).

Zur Systemfrage wurden zunächst erneut kontrovers verschiedene Systemmodelle diskutiert.

Es bestand jedoch schnell Einigkeit unter den Vorsitzenden, daß ein Systemwechsel insbesondere im Hinblick auf eine mittelfristig bevorstehende Rechtsangleichung in Europa, unausweichlich ist. Hierbei sei noch zu erwähnen, daß in nahezu allen osteuropäischen Ländern, die am 01.05.2004 der EU beitreten, ein freies Gerichtsvollziehersystem installiert ist. Einigkeit bestand auch, dem Bundesvorstand kein Systemmodell aufzudiktieren, mit welchem er dann in die Verhandlungen ziehen muss. Vielmehr soll dem Vorstand hier aller erdenklich möglicher Verhandlungsspielraum eingeräumt werden. Es wurde auch noch einmal deutlich gemacht, daß ein freies Gerichtsvollziehersystem nur all diejenigen Gerichtsvollzieher tangieren kann, die nach Einführung dieses neuen Status in den Dienst eintreten. Für die bereits ca. 4500 im Dienst befindlichen ( beamteten ) Gerichtsvollzieher müssen großzügige Übergangsregelungen unumgänglich sein. Schließlich kann gegen seinen Willen niemand zur Aufgabe des Beamtenstatus gezwungen werden. Das ein freies Gerichtsvollziehersystem nur bei voller Kostendeckung eingeführt werden kann, war für alle Beteiligten selbstverständlich.

Intensiv diskutiert wurde auch über die Einführung eines sog. vorgerichtlichen Abwendungsverfahrens und die Übernahme desselben durch die Gerichtsvollzieher. In Gesprächen mit Verbänden des Handwerks und der Wirtschaft wird ein solches Verfahren immer wieder von diesen Vertretern gefordert ( im Abschlussbericht der Strukturkommission, nachzulesen auf dieser Homepage unter Aktuell 23.03.2003, heißt dieses Verfahren noch vorgerichtliches Mahnverfahren ). Es wurde einstimmig durch die LVV beschlossen, daß der Bundesvorstand schnellstens die Einrichtung dieses vorgerichtlichen Abwendungsverfahrens als weitere Aufgabe des Gerichtsvollziehers bei den Verantwortlichen einfordern soll. Dabei soll das Maximale gefordert werden. Das bedeutet, daß im Interesse der Gläubiger der Gerichtsvollzieher auch in die Lage versetzt werden soll, z.B. bei unstreitigen Forderungen den entsprechenden Vollstreckungstitel zu schaffen. Zu dieser Frage sind vielleicht schon Ergebnisse zur nächsten LVV vom 23. – 25.09.2004 zu erwarten.