Aktuell

Gespräch mit Justizminister Gerhards

Am 23. Januar 2003 hatte der Vorstand des DGVB-Landesverbandes NRW die Gelegenheit, mit unserem neuen Justizminister, Herrn Gerhards, ein Gespräch über beinahe 1 ½ Stunden zu führen.
Nach einem kurzen Einleitungsgespräch über das tragische Ableben unseres Kollegen Paul Spürk, in dem der Minister seine Betroffenheit über dieses Ereignis schilderte, kam man sehr schnell "zur Sache".
Kernthema war naturgemäß die zukünftige Bürokostenentschädigung.
JM Gerhards machte uns in aller Deutlichkeit klar, dass er hinter dem letzten Vorschlag der Arbeitsgruppe Bürokostenentschädigung stehe und dass er keine Chance sehe, diesen Vorschlag im Grundsatz noch zu verändern.
Er habe auch nicht den Beschluss der JUMIKO vom 14.11.02 gebilligt, da mit diesem nicht zu erfüllende Erwartungen bei den Gerichtsvollziehern geweckt worden seien, wie der entgegengesetzte Beschluss der Finanzminister vom 05.12.02 eindeutig nachgewiesen hat.
Der Landesverbandsvorstand hat sodann alle Punkte, die auch der Bundesvorstand in seinem "10-Punkte-Papier" aufgelistet hatte, in die Diskussion eingebracht.
JM Gerhards erklärte zwar teilweise sein Verständnis für unsere Anliegen, machte jedoch erneut unmissverständlich deutlich, dass er keine Forderung unterstützen werde, die bei den Finanzministern nicht durchsetzbar ist.

JM Gerhards legte Zahlenbeispiele vor, die aus seiner Sicht nachweisen, dass eine Neuregelung der Bürokostenentschädigung im Sinne des Vorschlags der Arbeitsgruppe für die Gerichtsvollzieher kaum zu Nachteilen, sondern überwiegend zu Vorteilen führe, insbesondere natürlich bei Nachweisung von Personalkosten.
Unsere energischen Hinweise auf die zahlreich und mit Erfolg praktizierte unentgeltliche Beschäftigung von Ehegatten oder Familienangehörigen (GV-Büro als Familienbetrieb) wurden mit der Bemerkung vom Tisch gewischt, dass derartige Arbeitsverhältnisse arbeitsmarktpolitisch nicht gewünscht seien; es sei vielmehr ausdrückliche Zielsetzung, dass zukünftig ordentliche Arbeitsverträge abgeschlossen werden sollen.
Der Hinweis des Landesverbandsvorstandes, dass die Freiräume, die in der bisherigen Bürokostenentschädigung enthalten waren, erst dazu geführt hätten, dass die GV in Deutschland hohe und höchste Belastungen relativ klaglos ertragen und die anfallende Mehrarbeit durch enorme Überstunden zur Zufriedenheit aller Beteiligten erledigt haben, wurde von JM Gerhards mit Nachdruck zurückgewiesen. Er erklärte, diese aus seiner Sicht überzogen hohen nachweisfreien Beträge seien nie zulässig gewesen und werden nie zulässig sein!
Eine Aufwandsentschädigung, die derart hohe Freiräume biete, sei auch nach dem allseits bekannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtlich nicht haltbar, da eine Aufwandsentschädigung sich prinzipiell am tatsächlichen Aufwand zu orientieren habe.
Im Übrigen sei der Vorschlag für die Neuregelung der Bürokostenentschädigung so aufgebaut, dass diejenigen GV, die hohe Belastungen fahren und somit hohe Gebühreneinnahmen verzeichnen können, auch eine entsprechend höhere Bürokostenentschädigung erhalten, und dies auch im nachweisungsfreien Bereich.
Wir haben hierzu unsere Befürchtung dargelegt, dass bei einer solchen Regelung bei der Erledigung der Vollstreckungsaufträge Quantität vor Qualität gehe ggf. zu Lasten der Beitreibungsquoten.

Der Landesverbandsvorstand hat weiterhin eindringlich darauf hingewiesen, dass die Arbeitszeitregelung im öffentlichen Dienst ja wohl auch für die Gerichtsvollzieher Gültigkeit habe. Hierzu meinte JM Gerhards, dass er Leistungsanreizen für eine Mehrarbeit grundsätzlich positiv gegenüber stehe, dass diese aber nicht Inhalt einer als Aufwandsentschädigung deklarierten Bürokostenentschädigung sein dürfen.
Für Vorschläge, wie Leistungsanreize insbesondere für ein erfolgreiches Vollstrecken vermehrt in die Vollstreckungsvergütung eingearbeitet werden können, sei er jederzeit offen. Der Minister bat uns, hierzu konkrete Vorschläge einzureichen.

JM Gerhards erklärte weiter, nunmehr müsse erst abgewartet werden, wie die Arbeitsgruppe Bürokostenentschädigung weiter verfahren werde und welche Empfehlung sie für die nächste JUMIKO ausarbeiten wird. Er meinte aber, dass eine Abänderung des bisherigen Vorschlags der Arbeitsgruppe nicht mehr oder nur in einigen kleinen Nuancen erfolgen wird.
Zur Frage, ob die Dokumentenpauschale weiterhin Bestandteil der Entschädigung sein werde und wie ein steuerfreier Anteil aussehen könnte, gab der Minister keine Erklärung ab.

Wir haben gegenüber JM Gerhards deutlich gemacht, dass wir alles andere als zufrieden sind mit der Entwicklung zur Frage der Bürokostenentschädigung der GV.


Kurz angeschnitten wurde seitens des Landesverbandsvorstandes noch das Thema "freies GV-System" (Neuberger-Modell), das aber bei Herrn JM Gerhards auf wenig Gegenliebe stieß. Er signalisierte, dass er keine Lust verspüre, eine weitere Baustelle aufzumachen, er habe mit den Problemen der Justiz im allgemeinen genug zu tun. Zumindest werden von NRW zurzeit keinerlei Initiativen für einen Systemwechsel ausgehen.

Zur Thematik der Ausbildung der GV gab JM Gerhards keine Äußerungen ab, da er sich mit dieser Problematik noch nicht habe beschäftigen können. Kollege Hesterberg versuchte dem Minister begreiflich zu machen, daß eine Übernahme von Justizfachangestellten im Deutschen Gerichtsvollzieherbund keine Zustimmung finde. Insbesondere bei Übernahme weiterer Aufgaben sei dringend eine bessere Ausbildung der GV erforderlich. Insofern favorisiere der DGVB das sog.
Y-Modell, das vom JM Baden-Württemberg einst ausgearbeitet wurde.


Das Gespräch verlief in einer sehr sachlichen Atmosphäre und wurde durch die unterschiedlichen gegenseitigen Standpunkte stark beeinflusst.
Herrn JM Gerhards war anzumerken, dass er bereits als Finanzminister (Land Sachsen-Anhalt) Erfahrungen gesammelt hatte und der Argumentationskette der Finanzministerien und der Landesrechnungshöfe aufgeschlossen gegenüber steht.

Auch bei Finanzminister Dieckmann hat der Landesverbandsvorstand um einen Gesprächstermin nachgesucht. Diesem Wunsche kann der FM aufgrund seiner terminlichen Verpflichtungen in der nächsten Zeit nicht nachkommen. Damit die uns am Herzen liegenden Themen "nicht so lange undiskutiert bleiben", wurden wir auf die Fachebene verwiesen.

Hesterberg     Gietmann     Hüermann