Aktuell

Aktualisierung der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher

Mit Schreiben vom 04.09.2003 ist dem Landesverbandsvorstand vom Justizministerium NRW der Entwurf einer sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (GVEntschVO) übersandt worden.

Demnach wurde aufgrund der nachträglich von den Oberlandesgerichten korrigierten Geschäftszahlen der Gebührenanteil und der Jahreshöchtbetrag für das Jahr 2001 erhöht, und zwar der Gebührenanteil von 63,6% auf 65,8% und der Jahreshöchstbetrag .von 52.600,00 DM auf 54.400,00 DM.

Zum besseren Verständnis weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Erhöhung der Gebührenanteile und des Jahreshöchstbetrages nicht aufgrund der laufenden Widersprüche oder einer möglicherweise betreits getroffenen Entscheidung erfolgt ist, sondern nur wegen der korrigierten Geschäftszahlen für das Jahr 2001.

Sobald der Entwurf der sechsten Verordnung vom Justizminister unterschrieben und den einzelnen Kolleginnen und Kollegen zur Kenntnis gebracht worden ist, ist deshalb nach Rat des Anwalts, der uns in der Frage der Widersprüche berät und auch einzelne Kolleginnen und Kollegen vor den Verwaltungsgerichten vertritt, erneut Widerspruch gegen diese Verordnung einzulegen. Der den Widersprüchen zugrundeliegende Sachverhalt hat sich nämlich nicht geändert. Nach wie vor sind die Geschäftszahlen des Jahres 2001 bei der Berechnung in Ansatz gebracht worden.

Für eventuelle Fragen in diesem Zusammenhang steht Ihnen der Landesverbandsvorstand selbstverständlich zur Verfügung.