| Aktuell Öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss des Landtages NRW Mit Antrag vom 10.10.2003 hatte die FDP-Fraktion im Landtag NRW die Landesregierung aufgefordert, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Gerichtsvollzieherwesen im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen zu reformieren und in eine freiberufliche Tätigkeit zu überführen. Dem Antrag wurden Leitlinien zugrunde gelegt, die eng an den Abschlussbericht der DGVB-Strukturkommission angelehnt sind. Dieser Antrag der FDP-Fraktion wurde vom Landtag in seiner Sitzung am 20.11.2003 beraten und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Rechtsausschuss seinerseits hat über diesen Antrag in zwei Sitzungen am 07.01. und 17.03.2004 beraten und beschlossen, eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem Antrag durchzuführen. Diese Anhörung findet statt am Dienstag, dem 18. Mai 2004, Als Sachverständige wurden u.a. einbestellt:
Neben dem Problem der Verfassungsmäßigkeit eines freien Gerichtsvollziehersystems sollen u.a. auch Fragen nach der Attraktivität eines solchen neu geschaffenen Berufsbildes Der Landesverbandsvorstand hofft, daß diese Sachverständigenanhörung die Diskussion über einen Systemwechsel auch in dem in dieser Frage bisher sehr zurückhaltenden Land NRW einen Schritt nach vorn bringen wird. Wir werden nach der Anhörung weiter berichten.
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