Aktuell

Öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss des Landtages NRW

Mit Antrag vom 10.10.2003 hatte die FDP-Fraktion im Landtag NRW die Landesregierung aufgefordert, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Gerichtsvollzieherwesen im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen zu reformieren und in eine freiberufliche Tätigkeit zu überführen. Dem Antrag wurden Leitlinien zugrunde gelegt, die eng an den Abschlussbericht der DGVB-Strukturkommission angelehnt sind.

Dieser Antrag der FDP-Fraktion wurde vom Landtag in seiner Sitzung am 20.11.2003 beraten und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Rechtsausschuss seinerseits hat über diesen Antrag in zwei Sitzungen am 07.01. und 17.03.2004 beraten und beschlossen, eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem Antrag durchzuführen.

Diese Anhörung findet statt am

Dienstag, dem 18. Mai 2004,
14.00 Uhr im Raum E 1 - D 05
des Landtags Nordrhein-Westfalen,
40221 Düsseldorf

Als Sachverständige wurden u.a. einbestellt:

  1. Herr Prof. Dr. Bodo Pieroth, Universität Münster
  2. Herr Prof. Dr. Rupert Scholz, Universität München
  3. Kollege Horst Hesterberg, Vorsitzender des Landesverbandes NRW
  4. Kollege Leo Netten, Niederlande, Vizepräsident der UIHJ
  5. Kollege Charles van Heukelen, Beglien
  6. Herr Dr. Ohle, Bundesverband Inkasso
  7. Herr Harald Bex, Westdeutscher Handwerkskammertag
  8. ein Vertreter des Diakonischen Werkes der ev. Kirche von Westfalen
    - Schuldnerberatung -
  9. ein Vertreter der Schuldnerhilfe Köln

Neben dem Problem der Verfassungsmäßigkeit eines freien Gerichtsvollziehersystems sollen u.a. auch Fragen nach der Attraktivität eines solchen neu geschaffenen Berufsbildes
erörtert werden und darüber diskutiert werden, ob eine solche Modernisierung auch zu einer effektiveren Rechtsdurchsetzung führen kann. Auch Bedenken, ob der Schuldnerschutz bei der Modernisierung noch gewährleistet ist, werden angesprochen. Die Kollegen aus den Niederlanden und aus Belgien werden ihrerseits über Erfahrungen mit einem freien System in ihren Ländern befragt.

Der Landesverbandsvorstand hofft, daß diese Sachverständigenanhörung die Diskussion über einen Systemwechsel auch in dem in dieser Frage bisher sehr zurückhaltenden Land NRW einen Schritt nach vorn bringen wird.

Wir werden nach der Anhörung weiter berichten.